Der Verband der Familie von Oppen e.V. bildet heute den institutionellen Kern der Familie.

Ein erster Anstoß für organisierten Zusammenhalts der Gesamtfamilie war bereits durch verschiedene Stiftungen des Matthias von Oppen, Domdechant von Halberstadt in seinem Testament von 1621 entstanden.

Ein formeller Familienverband wurde erstmals 1936 gegründet. Nach den Erfahrungen von Nationalsozialismus, Krieg, Flucht und Vertreibung wurde der Familienverband unter dem langjährigen Vorsitzenden Karl v. Oppen (Altfriedland und Reinbek bei Hamburg) neu aufgebaut. Am 18. Juli 1984 wurde der Verband der Familie v. Oppen dann in die Rechtsform eines Vereins (e.V.) überführt. Er hat seinen Sitz seit 2022 in Berlin.

Die Satzung des Familienverbands beschreibt den Zweck des Vereins wie folgt:

  • den Zusammenhalt der Familie in verwandschaftlichem Geist zu fördern, insbesondere auch unter ihrer Jugend
  • die Gesamtinteressen der Familie nach außen zu vertreten
  • die Familiengeschichte fortzuführen
  • die Archivalien der Familie zu sammeln, zu verwalten und zugänglich zu machen
  • die Erinnerung an die Herkunft zu pflegen, insbesondere auch durch Beiträge zur Unterhaltung der historischen Bau- und Kunstdenkmale der Familie
  • die geschichtlich-wissenschaftliche Forschung über die deutschen Adelsfamilien in ihrem gesellschaftlichen und internationalen Umfeld zu fördern
  • hilfsbedürftige Verwandte zu unterstützen

Der Verein verfolgt keine politischen Ziele. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.

Mitgliedschaft

Entsprechend der Satzung in ihrer neuen Fassung von 2022 können alle Abkömmlinge der Familie einschließlich ihrer Ehepartner auf Antrag Mitglied des Familienverbands werden, und zwar auch dann, wenn sie nicht (mehr) den Namen von Oppen führen. Im Sommer 2022 hatte der Verband 107 stimmberechtigte Mitglieder. Weitere Personen, die sich der Familie verbunden fühlen, können als fördernde Mitglieder beitreten.
(Näheres siehe Satzung [einschl. aktueller Gebührenordnung]; den Aufnahmeantrag nimmt der Vorstand gern entgegen).

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
    Sie wählt den Vorstand und entscheidet endgültig über alle Vereinsangelegenheiten. Mitgliederversammlungen werden alle 2 Jahre während des Familientages abgehalten. Bei Bedarf kann der Vorstand außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
  2. der Vorstand, bestehend aus
    – dem/der Vorsitzenden
    – dem/der stellv. Vorsitzenden
    – dem/der Schriftführer/in
    – dem/der Schatzmeister/in
    Der Vorstand kann weitere Personen für spezielle Funktionen berufen.

Der Vorstand lädt alle Verwandten (auch die Nichtmitglieder) zu den Familientagen ein. Er erledigt alle übergreifenden Familienangelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, bereitet diese Versammlung vor, setzt deren Beschlüsse um, und berichtet über seine Tätigkeit.